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Vereinshaftpflichtversicherung

Der Verein ist über die Mitgliederversicherung seiner ÖSV-Mitglieder für seine Tätigkeiten haftpflichtversichert.
Versicherungsschutz besteht für:
• Gesetzliche Haftung aus der Vereinstätigkeit
• Alle Veranstaltungen, die der Verein ausschließlich für ÖSV-Mitglieder abhält (ÖSV-Punkterennen, ÖSV- und Landesverbandswettkämpfe, Clubmeisterschaften, Er&Sie-Lauf)
• Vereinsveranstaltungen, wie z.b. Vereinsball, Werbeläufe
• Rennen, wie z.B. Mountainbike-Rennen, Inline-Skate-Rennen, Bergläufe, etc. sind nur dann versichert, wenn sie der ÖSV-Verein ausschließlich für ÖSV-Mitglieder veranstaltet. Diese Veranstaltungen müssen formlos dem Landesskiverband gemeldet werden.
ACHTUNG!
Veranstaltungen können nur als Werbelauf durchgeführt werden, wenn diese Disziplin zu den Aufgaben des ÖSV zählt, d.h. dass für diese Sparte auch eine ÖSV-Wettlaufordnung besteht!
Für FIS- und IBU-Rennen muss eine eigene Veranstalterhaftpflicht-Versicherung über den ÖSV abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie wird automatisch mit der Kalendergebühr dem Veranstalter/Verein in Rechnung gestellt.

Nicht versichert sind:
• Gesellschaftliche Veranstaltungen, die aus kaufmännischem Interesse durchgeführt werden.
• Internationale Rennen (FIS- bzw. IBU-Wettkämpfe), dafür wird seitens des ÖSV eine Versicherung abgeschlossen und dem Verein in Rechnung gestellt.
• Angemietete Objekte und Gegenstände (wie z.B. Zelte)
• Rennen für Dritte
Versicherungssumme:
• Pauschaldeckungssumme für Personen- und Sachschäden: € 1.000.000,--
• Selbstbehalt: € 250,--
• Der Versicherungsschutz ist subsidiär
Vorgehensweise im Schadensfall:
Jeder bekannte Schadensfall und Unfall muss sofort und ausschließlich mit dem entsprechenden UNIQA-Formular an den ÖSV, z.Hd. Hrn.
Dir. Dieter Posch oder Frau Christa Erben, gemeldet werden, auch wenn daraus vorab keine Schadensersatzforderungen zu erwarten ist. Zeugen immer bei der Meldung benennen.
Bei Unklarheiten bitte Hrn. Dir. Dieter Posch (0664-3367803) anrufen.
Schadensformular downloaden
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