Instruktor Langlauf

Ausbildungsziel:
Das Ziel der Instruktorenausbildung für Skilanglauf ist die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen über den methodischen Aufbau der Skilanglauftechniken, den Trainingsgrundlagen, den allgemeinen Grundlagen der Sporttheorie sowie die Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit.

Zielgruppe:
Interessierte Langläufer, die an Nachwuchssportler oder Breitensportler in Vereinen oder Schulen die Sportart Langlauf weitergeben, oder auf eine leistungsorientierte Tätigkeit vorbereiten wollen sowie die Voraussetzungen für die Erfüllung der Eignungskriterien erbringen können.

Aufnahmebedingungen:

  1. Der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt)
  3. Überweisung des Lehrmittelbeitrages (Bankverbindung siehe jeweilige Kurskosten)
  4. Bei Kursbeginn ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist.
  5. Bestehen der praktischen Eignungsprüfung

Von der Eignungsprüfung befreit sind Mitglieder der ÖSV-Nationalmannschaft. Die Mitgliedschaft in der Nationalmannschaft darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Der Nachweis ist schriftlich der Anmeldung beizulegen.

Eignungsprüfung:
Vor Beginn des Lehrgangs wird eine Eignungsprüfung durchgeführt. Dies beinhaltet eine Überprüfung der Feinform der klassischen Langlauftechniken und Feinform folgender Skatingtechniken: (mit Technikwechsel und Geländeanpassung)
2/1 in beiden Ausführungen (Führarmtechnik bzw. asymmetrischer 2/1; Armschwungtechnik bzw. symmetrischer 2/1); 1/1 (Doppelstockschub auf jeden Beinabstoß)

Termine:
Termine für die Lehrwarteprüfung Skilanglauf finden Sie auf der Webseite der Bundessportakademien

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