Instruktor Ski Alpin
Die ÖSV Instruktor Alpin Ausbildung erfolgt ausschließlich durch die Bundessportakademie Wien. Die Ausbildung ist kostenfrei, zu bezahlen sind Unterkunft, Liftkarte und Kosten für Skripten. Ausbildungsdauer: 2 Semester, je 2 x 12 bis 14 Tage
Aktuell: Bekleidung ÖSV-Skiinstruktor Alpin
Bestellfrist: 3.4.2022
Größentabellen zum Download:
Voraussetzungen für die Ausbildung
- Mindestalter bei der Abschlussprüfung: 18 Jahre
- ÖSV Mitgliedschaft bei einem ÖSV-Verein
- Körperliche und pädagogische Eignung (ärztliches Attest nicht älter als sechs Monate)
- Eignungsprüfung Alpin
Kriterien Eignungsprüfung:
- Abfahrt auf ganzem Hang mit kurzen Radien
- Abfahrt auf ganzem Hang mit langen Radien
- Geländefahrt mit 2 Fahrten auf mittelsteiler Piste mit kurzen u. langen Radien (Rhythmuswechsel)
Nähere Informationen bzw. Termine der Eignungsprüfung erhalten Sie beim zuständigen Landesreferenten oder im ÖSV-Referat Lehrwesen.
Die österreichische Skiinstruktorausbildung hat national, aber auch international einen sehr guten Ruf und es lohnt sich "ÖSV Skiinstruktor " zu werden.
Hier finden Sie die Ausschreibungen zu den nächsten Kursen
ÖSV-Skiinstruktor Fortbildung
Die Teilnahme an der ÖSV Fortbildung für ÖSV-Instruktoren Alpin ist alle 4 Jahre verpflichtend.
Ausnahmen:
- Ein Aufschieben um max. 2 Jahre ist unter Angabe von Gründen möglich
- Teilnahme bei Fortbildung der pädagogischen Hochschule
- Absolvieren von zusätzlichen Ausbildungen (Alpinkurs, D-Trainer, ...)
- Instruktoren über 55 Jahre u. Wiedereinsteiger
Die ÖSV Fortbildungen vermitteln den aktuellen Ausbildungsstand und werden so den Anforderungen im Sinne des Breitensports gerecht.
Ausweis beantragen
Bitte füllen sie das ausgedruckte Datenblatt vollständig aus und mailen es mit den geforderten Unterlagen an: mayrhofer@oesv.at
Nachweis ÖSV-Skiinstruktor Tätigkeit
Jährlich sind 6 Tage Einsatz in einem ÖSV- Verein nachzuweisen (Schneesportaktivitäten), Lehrer 3 Tage plus 1 Schulskikurswoche
Der Nachweis der Tätigkeit erfolgt über das ausgefüllte Evidenzblatt, es muss vom Vereinsobmann bestätigt werden und wird danach an den Landesreferenten gesendet. Bitte Zeitpunkt der Abgabe beachten. Wird keine Tätigkeit ausgeübt, kann das Evidenzblatt unter Angabe von Gründen, ebenfalls vom Vereinsobmann bestätigt, auch abgegeben werden.