ÖSV-Schutz gilt auch auf Italiens Pisten!

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Fotos: Seiser Alm Als ÖSV-Mitglied können Sie weiterhin unbeschwert dem Pistenvergnügen in Italien frönen.

Aufgrund einer neuen Verordnung in Italien, wonach alle BenützerInnen von Pisten über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen müssen, dürfen wir Sie hiermit informieren, dass ÖSV-Mitglieder selbstverständlich weiterhin ihren Skiurlaub in unserem südlichen Nachbarland genießen können. Mit der ÖSV-Mitgliedskarte profitieren Sie nicht nur von zahlreichen Vorteilen und Ermäßigungen, sondern verfügen auch über die in Italien verpflichtende Haftpflichtversicherung.

Schon seit vielen Jahren ist das Verhalten auf der Piste in Italien gesetzlich geregelt.

Seit 1.1.2022 ist in Italien eine neue Verordnung in Kraft getreten, die einige zusätzliche Auflagen für PistenbenützerInnen mit sich bringt:

  • Helmpflicht bis 18 Jahre (bisher bis 14 Jahre)
  • Verbot von Wintersport unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss toxikologischer Substanzen
  • Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten

Die ÖSV-Haftpflichtversicherung gilt auch in Italien und entspricht den dortigen Anforderungen.

ÖSV-Karteninhaber sind mit einer Versicherungssumme von € 5,000.000,- (fünf Millionen) für Personen- und Sachschäden versichert. Der ÖSV Haftpflichtschutz deckt die gesetzliche Haftung gegenüber Dritten bei der Ausübung einer ÖSV Sportart, der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme von USA, Kanada und Australien.

Auch der ÖSV-Unfallschutz gilt selbstverständlich für den Skiurlaub oder -Ausflug in Italien. Mit diesem sind Bergekosten bis € 25.0000, Behandlungskosten im Ausland bis € 10.000 und die Rückholkosten für den medizinisch notwendigen Rückholtransport aus dem Ausland unbegrenzt versichert.

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